Gemeinsame Erklärung zur Einführung einer Schonzeit für Füchse

Die vorliegende Erklärung stellt Missstände im Bereich der Fuchsbejagung dar, nennt wissenschaftliche Fakten und leitet daraus Forderungen zur Änderung der Jagdgesetzgebung von Bund und Ländern ab. Die Unterzeichner der Erklärung besitzen zum Teil ganz unterschiedliche Hintergründe und vertreten unterschiedliche Positionen zur Jagd im allgemeinen, bekennen sich aber nichtsdestoweniger uneingeschränkt zu den folgenden Ausführungen und dem hier formulierten gemeinsamen Ziel.

Zur vermeintlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd

Etwa 600.000 Füchse werden in Deutschland jedes Jahr erlegt. Der Rotfuchs ist eine der wenigen einheimischen Wildtierarten, die in den meisten Bundesländern ganzjährig bejagt werden. Dabei kommen auch besonders umstrittene Jagdarten wie die Bau- oder die Fallenjagd zum Einsatz. Da Fuchspelze kaum noch gefragt sind, werden die meisten erlegten Füchse kurzerhand in der Tierkörperbeseitigung entsorgt – unter kritischen Jägern spricht man bereits vom Rotfuchs als „Wegwerfartikel Nummer eins“ in unseren Wäldern.

Als Rechtfertigung für die starke Bejagung des Fuchses wird vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) und seinen Landesverbänden angeführt, man müsse die wachsende Fuchspopulation im Zaum halten, etwa, um der Ausbreitung von Seuchen (Tollwut) und Fuchsbandwurm Einhalt zu gebieten. Tatsächlich kann man die Fuchsdichte mit jagdlichen Mitteln jedoch nicht regulieren: Je mehr Füchse durch Jagd oder Unfälle sterben, desto stärker steigt die Geburtenrate. Andersherum führt eine sinkende Sterblichkeit durch soziale Regulationsmechanismen der Fuchspopulationen zu weniger Nachwuchs. Von einer wie auch immer gearteten Notwendigkeit, Füchse zur vermeintlichen Bestandsreduktion zu bejagen, kann also keine Rede sein.

Kein Platz für Tierschutz?

Aspekte des Tierschutzes scheinen beim Umgang mit Füchsen leider oft eine untergeordnete Rolle zu spielen. So ist in den meisten Bundesländern für den Rotfuchs keine Schonzeit festgelegt. Lediglich Elterntiere, die für die Aufzucht noch unselbständigen Nachwuchses erforderlich sind, genießen nach §22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes kurzzeitigen Schutz vor menschlichen Nachstellungen. Die Einschätzung dessen, welches Tier wie lange für die Jungenaufzucht notwendig ist, bleibt dabei jedoch weitgehend dem Jäger überlassen. Wie Altersklassifizierungen von Jungfüchsen in Wildtierauffangstationen zeigen, ist der Variationsbreite des Paarungs- und des Geburtstermins bei Füchsen beträchtlich. Noch weit im April kommen Welpen zur Welt. Es kann daher frühestens im September davon ausgegangen werden, dass Jungfüchse vollständig von ihren Elterntieren unabhängig sind. Diskussionen in Jagdforen zeigen hingegen, dass einige Jäger bereits im Juni wieder auf erwachsene Füchse schießen – ungeachtet der Tatsache, dass im April geborene Welpen dann gerade erst der Muttermilch entwöhnt sind.

Die unterschätzte Vaterrolle des Fuchsrüden

Darüber hinaus herrscht in der Fachliteratur zum Fortpflanzungsverhalten des Rotfuchses breiter Konsens darüber, dass dem Fuchsrüden durch die Versorgung der Familie mit Nahrung eine zentrale Rolle bei der Welpenaufzucht zukommt. Selbst in gängigen Jagdlehrbüchern (z.B. Blase, Die Jägerprüfung) wird auf diese wichtige Funktion des Fuchsvaters hingewiesen. Kann er diese nicht erfüllen, so beeinträchtigt dies die Kondition der Welpen in gravierendem Ausmaß und führt mitunter zu ihrem Tod. Folgt man dem Anspruch von §22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes, müsste man also gewährleisten, dass Fuchsrüden bereits nach der erfolgreichen Paarung mit einer Füchsin vor Nachstellungen geschützt werden. Stattdessen fällt die Zeit intensivster Fuchsbejagung (etwa die sogenannten „Fuchswochen“) jedoch gerade auf die Paarungszeit der Füchse in den Monaten Januar und Februar.

Längst überfällig: Schonzeit für Füchse

Die hier skizzierten Missstände zeigen auf, dass klare Regelungen ohne Interpretationsspielraum erforderlich sind, um dem Fuchs ein Mindestmaß an Schutz zu sichern. Die Einführung einer umfassenden Schonzeit in allen Bundesländern, die ihn mit Beginn der Paarungszeit vor Nachstellungen schützt und zumindest bis zum vollständigen Selbständigwerden der Jungen reicht, ist längst überfällig.